
Psychotherapeutische Behandlung in Berlin
Behandlungsindikation
Ich helfe Ihnen weiter bei drängenden Problemen wie:
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Depression
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ungebundener, sozialer oder anderweitig phobischen Ängsten
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Substanzgebundenem oder anderweitig süchtigem Verhalten
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Essstörung
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zwanghaftem Fühlen, Denken und Verhalten
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Problemen beim Umgang mit Trauer
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Burnout und anderweitigen beruflichen Belastungen
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Lebens- und Sinnkrisen
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starken Stimmungsschwankungen
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psychosomatischen Symptomen
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Problemen mit Sexualität und Identität
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Beziehungs- und Partnerschaftsstörungen
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Anpassungsstörungen in Folge schwerer Belastungen
Ablauf und Kosten
Nach einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit, gemeinsam ihre Therapie bei der Krankenkasse zu beantragen.
Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern pro Einheit 50 Minuten.
Das Behandlungshonorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Hiernach wird eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiesitzung mit 92,50 € pro 50 Minuten berechnet.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.
Schauen Sie in den Bestimmungen ihrer Versicherung nach. Sie finden dort die Antragsformalitäten und die Anzahl der Stunden, die von ihrer Versicherung übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als private Praxisgemeinschaft kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Gesetzlich versicherte Patienten können jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 Abs. 3 SGB V eine außerordentliche Kostenübernahme erwirken.
Anspruch auf Kostenübernahme besteht, wenn Sie nachweislich
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dringend Behandlung benötigen und
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in der Regelversorgung (Praxen mit Krankenkassensitz) keinen Platz gefunden haben.
Welche genauen Schritte zu beachten sind, erfahren Sie hier sowie im Rahmen eines Erstgesprächs.
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Selbstzahler
Wenn Sie sich aus privaten oder anderen Gründen entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, kann Ihre Behandlung ohne Wartezeit und weitere Formalitäten beginnen.
Therapiekosten, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, gelten zudem steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind - sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten - in der Regel von der Steuer absetzbar.
Paarberatung
Eine psychologische Paarberatung ist aktuell keine Krankenkassenleistung. Die Sitzungen können somit ohne weitere Formalitäten starten.