Psychotherapeutische Behandlung in Berlin
Behandlungsindikation
Ich helfe Ihnen weiter bei drängenden Problemen wie:
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Depression
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ungebundener, sozialer oder anderweitig phobischen Ängsten
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Substanzgebundenem oder anderweitig süchtigem Verhalten
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Essstörung
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zwanghaftem Fühlen, Denken und Verhalten
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psychosomatischen Symtomen
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Anpassungsstörungen in Folge schwerer Belastungen oder lebensverändernder Ereignisse
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Problemen beim Umgang mit Trauer
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Burnout und anderweitigen beruflichen Belastungen
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starken Stimmungsschwankungen
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Problemen mit Sexualität und Identität
Ablauf und Kosten
Nach einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit, gemeinsam ihre Therapie bei der Krankenkasse (private Krankenkasse, Beihilfe oder Heilfürsorge) zu beantragen. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis nicht möglich.
Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern pro Einheit 50 Minuten.
Das Behandlungshonorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Hiernach können bei der Abrechnung über die privaten Krankenkassen oder die Beihilfe im Verlauf der Behandlung zum Teil unterschiedlich hohe Gebühren anfallen. So sind die Gebühren für eine Kurzzeittherapie aktuell höher als für Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.
Schauen Sie in den Bestimmungen ihrer Versicherung nach. Sie finden dort die Antragsformalitäten und die Anzahl der Stunden, die von ihrer Versicherung übernommen werden.
Selbstzahler
Wenn Sie sich aus privaten oder anderen Gründen entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, kann Ihre Behandlung ohne Wartezeit beginnen. Die Gebühren belaufen sich nach der aktuellen Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten auf aktuell 92,50€ pro Sitzung.
Therapiekosten, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, gelten zudem steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind - sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten - in der Regel von der Steuer absetzbar.